Neue Corona-Regeln für den Turnhallenbetrieb Wiederbeginn 10.01.2022 – Info’s bei den jeweiligen Gruppenleitern

Neue Corona Richtlinien – gültig ab 05.01.2022

Seit 05.01.2022 gelten folgende Regelungen, vorerst bis 12.01.2022, siehe auch www.blsv.de.

Dies bedeutet:

 

Alle Übungsleiter, Trainer, Helfer sind verpflichtet sich an die 2G-plus-Regelung zu halten!

2G (Geimpft, Genesen)

NEU! Was bedeutet die 2G-Regelung für den Sportbetrieb?

Der Zugang zur Outdoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Outdoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

– Personen, die geimpft sind,

– Personen, die als genesen gelten,

– Kinder, die unter 14 Jahre alt sind

Für den Indoor-Sport gilt weiterhin die 2Gplus-Regelung.

 

2Gplus (Geimpft, Genesen und zusätzlich getestet)

NEU! Was bedeutet die 2G-plus-Regelung für den Sportbetrieb?

Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb

ist lediglich für folgende Personen möglich:

– Personen, die geimpft sind,

– Personen, die als genesen gelten,

– Kinder, die unter 14 Jahre alt sind

und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können

Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:

– Kinder bis zum sechsten Geburtstag

– Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 14- bis 17 Jahren noch bis zum 12.01.2022 – auch in Ferienzeiten)

– noch nicht eingeschulte Kinder

– geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfdosis als Auffrischungsimpfung („Booster“ – nach Ablauf von 14 Tagen nach der Drittimpfung) erhalten haben und bereits im Besitz eines auf sie ausgestellten gültigen Impfnachweises sind.

Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf die Indoor-Sportausübung. Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

– PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde

– PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde

– „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

FFP2-Maskenpflicht für die Eltern/Personen, die die Kinder bringen und abholen.

Die Vereinsgaststätte bleibt aktuell weiterhin geschlossen.

Im Falle der Nichteinhaltung wird die Strafe zu 100% an das Vereinsmitglied weitergegeben.

Bei Fragen stehen Armin und Petra euch gerne zur Verfügung.