Corona-Regeln Indoorsport

Bei der Ampel-Stufe „ROT“ (diese gilt im Unterallgäu seit dem 07.11.2021) gilt für den Indoorsport die 2G-Regelung. Das heißt, es haben nur Personen Zutritt die entweder geimpft oder genesen sind.

Ausgenommen Kinder

  • bis zum 6. Geburtstag
  • Schülerinnen & Schüler, die regelmässigen Testungen im Schulbesuch unterliegen
  • noch nicht eingeschulte Kinder