Bei der Ampel-Stufe „ROT“ (diese gilt im Unterallgäu seit dem 07.11.2021) gilt für den Indoorsport die 2G-Regelung. Das heißt, es haben nur Personen Zutritt die entweder geimpft oder genesen sind.
Ausgenommen Kinder
- bis zum 6. Geburtstag
- Schülerinnen & Schüler, die regelmässigen Testungen im Schulbesuch unterliegen
- noch nicht eingeschulte Kinder